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Ausländische Arbeitgeber mit ungarischen Arbeitnehmern (Gehaltsabrechnung)

Ausländische Arbeitgeber mit ungarischen Arbeitnehmern (Gehaltsabrechnung)

Ausländische Arbeitgeber mit ungarischen Arbeitnehmern (Gehaltsabrechnung)

Würden Sie als ausländischer Arbeitgeber einen ungarischen Arbeitnehmer einstellen? Planen Sie Remote-Arbeit? Möchten Sie kompetente Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit dem ungarischen Arbeitsverhältnis erhalten?

 

Wer ist betroffen?

Für ausländische Unternehmen, die ungarische Arbeitnehmer beschäftigen, aber keine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Ungarn gründen möchten.

 

Pflichten muss der ausländische Arbeitgeber in Ungarn erfüllen?

  • Meldepflicht aus dem Rechtsverhältnis mit einer Versicherungspflicht
  • Pflicht zum Abzug, zur Zahlung und zur Deklaration von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Pflicht zur Zahlung und Erklärung der Sozialbeitragssteuer

 

Grundsätzlich sind ungarische Arbeitnehmer in Ungarn versichert, dies gilt auch, wenn sie bei einem im Ausland registrierten Arbeitgeber beschäftigt sind. Der ausländische Arbeitgeber ist verpflichtet, in Ungarn eine technische Steueridentifikationsnummer zu beantragen, damit der Arbeitgeber die 18,5 % Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) und die 13 % Sozialbeitragssteuer (Arbeitgeberanteil) zahlen kann.

Die elektronischen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen bezüglich des Sozialversicherungsbeitrags und der Sozialbeitragssteuer müssen monatlich bis zum 12. des auf den betreffenden Monat folgenden Monats, die Einkommensteuervorauszahlung vierteljährlich bis zum 12 im auf das Quartal folgenden Monat an die ungarische Steuerbehörde.

 

Wie können wir den ausländischen Arbeitgeber bei diesem Prozess unterstützen?

  • Wir bieten Unterstützung bei der Registrierung bei den ungarischen Steuerbehörden und der Meldung des Arbeitnehmers
  • Wir erstellen die Berechnung der monatlichen Steuer- und Beitragspflicht
  • Wir erstellen und übermitteln die erforderlichen monatlichen Lohnabrechnungen elektronisch im Auftrag des ausländischen Arbeitgebers auf der Grundlage einer Vollmacht,
  • Für die Übertragung von Steuer- und Beitragspflichten senden wir dem ausländischen Arbeitgeber ein detailliertes Überweisungsdokument zu
  • Wir erstellen eine monatliche Zahlungsliste des Gehalts des Mitarbeiters und der abgezogenen Steuern und Beiträge
  • Wir überprüfen regelmäßig das steuerliche Girokonto sowohl des ausländischen Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers, um sicherzustellen, dass die Erklärungen und Überweisungen erfolgreich abgeschlossen wurden

 

Sind Sie interessiert an? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter!

Viktor Szabó
Viktor Szabó
Partner
Tax&Payroll
1143 Budapest, Stefánia út 101-103.
Weitere Informationen
Andrea Schwartz
Andrea Schwartz
Senior Payroll Managerin
1143 Budapest, Stefánia út 101-103.
Weitere Informationen
Eszter Szentes
Eszter Szentes
Global Mobility szakértő
1134 Budapest, Váci út 33.
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