Günstige Regeln bleiben auch im Mai
Im Mai 2021 bleiben die Steuerfreibeträge für Unternehmen in gefährdeten Wirtschaftszweigen bestehen. Für den Monat Mai werden jedoch nur Unternehmen, die am meisten von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, davon profitieren können.
Arbeitgeber, die ihre Haupttätigkeit tatsächlich in einem der gefährdeten Sektoren ausüben, müssen für Mai 2021 keine Sozialabgaben für die beschäftigten Arbeitnehmer zahlen und auch keinen Berufsausbildungsbeitrag im Mai entrichten. Außerdem werden solche Arbeitgeber von dem fünfmonatigen anteiligen Rehabilitationsbeitrag im Jahr 2021 befreit.
Steuerpflichtige Kleinunternehmen, die ihre Haupttätigkeit tatsächlich in schutzbedürftigen Sektoren ausüben, müssen die Höhe der Personalkosten bei der Beurteilung ihrer KIVA-Pflicht im Mai 2021 nicht berücksichtigen (d.h. sie sollten nicht Teil der KIVA-Basis sein).
Die Zahler der Pauschalsteuer für Unternehmen mit niedrigem Steuersatz ("KATA") werden sich jedoch nicht mehr für die KATA-Befreiung für Mai 2021 qualifizieren, daher wird die Mai-KATA zu zahlen sein.
Die vollständige Liste der Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der gefährdeten Wirtschaftssektoren fallen und für die nach dem 30. April 2021 Zuschüsse gewährt werden können, finden Sie auf der HTA-Website (in der ungarischen Sprachversion mit Angabe der förderfähigen NACE-Codes):
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Sollten Sie Fragen zu den verbleibenden Steuerfreibeträgen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben, stehen Ihnen die Steuerexperten von VGD Ungarn gerne zur Verfügung.
Dieser Newsletter dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar.