Planen Sie den Entwurf Ihrer
Personaleinkommenssteuererklärung zu ändern!
Der 20. Mai 2021, die Frist für die Abgabe Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung 2020, rückt näher. In diesem Zusammenhang möchten wir die Aufmerksamkeit unserer Mandanten auf einige wichtige, aber vielleicht weniger bekannte Informationen lenken.
Es ist wahrscheinlich jedem bekannt, dass die ungarische Steuerbehörde ab 2017 einen Entwurf der persönlichen Einkommensteuererklärung für alle natürlichen Personen erstellt, die in Ungarn steuerpflichtige Einkünfte von einem ungarischen Arbeitgeber oder Zahler haben. Der Entwurf der Steuererklärung ist online für diejenigen verfügbar, die den sogenannten Client Gate (Ügyfélkapu) Zugang haben, aber in Ermangelung eines Client Gate Zugangs kann der Entwurf auch per Post angefordert werden.
In vielen Fällen lohnt es sich jedoch nicht, sich zurückzulehnen und zu denken, dass man mit der Einkommenssteuer nichts zu tun hat, da es einige Einkommensarten gibt, die dem ungarischen Arbeitgeber/Zahler nicht bekannt sind, oder die von einem ausländischen Arbeitgeber/Zahler oder nicht einmal einem Zahler stammen und deshalb sicher nicht im Entwurf der Steuererklärung enthalten sind.
Wir möchten Sie daher darauf aufmerksam machen, dass es sich immer lohnt, einen Steuerberater zu konsultieren, wenn Sie z.B. bei einem nicht in Ungarn ansässigen Arbeitgeber beschäftigt sind oder eine Leistung aus dem Ausland (z.B. von einer ausländischen Muttergesellschaft) im Zusammenhang mit Ihrer ungarischen Beschäftigung erhalten. Es ist auch wichtig, den Entwurf Ihrer Steuererklärung auszufüllen, wenn Sie im Jahr 2020 Ihre Immobilie an eine natürliche Person vermietet, eine Immobilie verkauft oder Zins- oder Dividendeneinkünfte aus dem Ausland erhalten haben, die aus Ihrem beweglichen Vermögen stammen.
Insgesamt können die folgenden Arten von Einkünften am häufigsten die Ergänzung Ihres Steuererklärungsentwurfs und möglicherweise die Zahlung zusätzlicher Einkommensteuer erfordern:
- Einkünfte von einem ausländischen Arbeitgeber/Zahler,
- Einkünfte aus einer ausländischen Kapitalbeteiligung,
- Zinseinkünfte aus dem Ausland,
- Dividendeneinkünfte aus dem Ausland,
- Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien,
- Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien,
- Einkünfte aus der Veräußerung von beweglichen Sachen.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen Steuerberater zur Änderung Ihres Steuererklärungsentwurfs zu konsultieren, wenn Sie im Jahr 2020 Einkünfte in einer der oben genannten Kategorien erzielt haben.
VGD Hungary Kft. verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung von persönlichen Einkommenssteuererklärungen, so dass wir Ihnen kurzfristig, auch online, effiziente Hilfe leisten können.