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Vermeiden Sie Strafen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur online Bereitstellung von Rechnungsdaten!

Vermeiden Sie Strafen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur online Bereitstellung von Rechnungsdaten!

 

Vermeiden Sie Strafen im Zusammenhang
mit der Verpflichtung zur online Bereitstellung von Rechnungsdaten!

 

Hiermit möchten wir eine Lösung unseren Partnern anbieten, die sicherstellen möchten, dass die Online-Bereitstellung von Rechnungsdaten ihrer Firma konform ist.

Ab dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen verpflichtet, die Nationale Steuerbehörde über jede einzelne zwischen inländischen Steuerzahlern ausgestellte Rechnung unabhängig von der berechneten Mehrwertsteuer zu informieren. Obwohl die meisten Unternehmen seit der Einführung dieser administrativen Belastung in Schwierigkeiten sind, diese Erwartungen der Nationalen Steuerbehörde zu erfüllen, wird der Anwendungsbereich noch enger – ab dem 1. Januar 2021 müssen nämlich alle ausgestellten Rechnungen gemeldet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Steuerbehörde eine Strafe von bis zu 500 000 HUF (ca. 1 350 EUR) pro Rechnung verhängen kann, wenn diese nicht korrekt oder gar nicht gemeldet werden, ziehen uns viele unserer Partner zu Rate, wie dieses Risiko beseitigt werden könnte. Es ist sehr wichtig zu betonen, dass die Geduldsfrist bis zum 1. April 2021 nur bedeutet, dass die Steuerbehörde die Verhängung von Strafen aussetzt nicht (korrekt) gemeldete Rechnungen des gesamten Jahres 2021 werden nach diesem Datum strafbar.

Mit unseren innovativen, IT-automatisierten Lösungen unterstützen wir Sie gerne bei der Sicherstellung, dass die Online-Datenlieferung der ausgestellten Rechnungen konform ist – nach Wunsch sogar im Rahmen einer kontinuierlichen Überwachung. Im letzteren Fall halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden, ob die gelieferten Daten ans Steueramt mit der Buchhaltung Ihres Unternehmens übereinstimmend sind.

 

Bei Fragen helfen Ihnen die Experten von VGD Ungarn gerne weiter, um potenzielle Risiken zu vermeiden.

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