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Verrechnungspreise

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Die Frist für die Einreichung des Master Files 2018 droht

 

Wichtige Frist naht: Steuerpflichtige, deren Steuerjahres dem Kalenderjahr entspricht, müssen das Master File für 2018 bis spätestens Ende Dezember 2019 fertigstellen.

Ab dem 1. Januar 2018 bestehen die Verrechnungspreisdokumente der ungarischen Steuerzahler aus zwei Elementen: das Master File und das Lokal File. In dem Master File wird die Gruppe vorgestellt, während in dem Lokal File der Fremdvergleichsgrundsatz der Transaktionen des Steuerpflichtigen mit verbundenen Parteien untersucht wird.

Multinationale Konzerne, die (mindestens) in zwei Ländern tätig sind und deren konsolidierter Umsatz im Steuerjahr vor dem geprüften Steuerjahr 750 Million EUR übersteigt, haben eine sogenannte CbC-Meldepflicht (länderbezogene Berichterstattung). Bitte lesen Sie unseren nächsten Newsletter für weitere Details.

Die Informationen (erforderlichen für die Erstellung des Master Files) sind in der Regel bei der Muttergesellschaft erhältlich. Nach unseren Erfahrungen passt die Muttergesellschaft in die meisten, dieses Dokument in der erwarteten Qualität zu erstellen. Sie können sich bei der Muttergesellschaft erkundigen, ob sie ein Dokumentationskonzept zur Erstellung des Master Files hat und wann das Master File verfügbar sein wird, wer dafür zuständig ist und wer weitere Informationen dazu geben kann.

Wenn sich die Muttergesellschaft nicht mit dem Master File befasst (z. B. weil aufgrund ihrer nationalen Vorschriften keine Erstellung eines solchen Dokuments erforderlich ist), empfiehlt es sich, dass das ungarische Unternehmen die Erstellung des Master Files interne veranlasst!

Wir möchten betonen, dass der ungarische Steuerpflichtige neben das Lokal File auch das Master File haben muss, da der Steuerinspektor bei einer zukünftigen Steuerinspektion nicht nur das Lokal File, sondern auch das Master File abfragt. Kann der Steuerpflichtige dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann eine Geldstrafe von 2 Million HUF pro fehlendem Dokument (Transaktion) verhängt werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das ungarische Unternehmen bis zum Ende dieses Kalenderjahres für das Master File sorgt, wenn das Unternehmen von seiner Muttergesellschaft keine Rückmeldung zum Master File erhalten hat oder wenn die Muttergesellschaft dies nicht vorbereitet.

Sollten Sie spezielle Fragen zu diesem Newsletter haben oder die Erstellung des Master Files für erforderlich halten, wenden Sie sich bitte an die Experten der VGD Hungary Kft.

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