Änderung bezüglich Datenlieferung der im ersten Quartal 2021 ausgestellten,
aber nicht gemeldeten Rechnungen
In Übereinstimmung mit den auf der offiziellen Website der ungarischen Steuerbehörde angezeigten Informationen möchten wir Sie hiermit über folgendes informieren. Solange die in Rechnung gestellten Transaktionen zu dem neuen Geltungsbereich der Transaktionen gehören, der erst ab 2021 meldepflichtig ist, sind ungarische Steuerzahler nicht verpflichtet, Daten über die im ersten Quartal ausgestellten aber nicht gemeldeten Rechnungen zu liefern.
Diese Erleichterung ist für Rechnungen nicht gültig, die früher meldepflichtig waren.
Bei Fragen helfen Ihnen die Experten von VGD Ungarn gerne weiter, um potenzielle Risiken zu vermeiden.
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